Interviews

Unsere Interview-Reihe talk about…

  • erscheint regelmäßig.
  • liefert Hintergrundinformationen zu aktuellen regionalen und überregionalen gesundheits- und arzneimittelpolitischen Themen.
  • beleuchtet die aktuellen Themen aus verschieden Blickwinkeln.
  • spricht mit den „Entscheidern“ im Gesundheitswesen.

Der Förderkreis Qualitätssicherung Schleswig-Holstein e. V. spricht hierzu mit Partner*innen aus allen Bereichen des Gesundheitswesens, wie z. B. Apotheken, Ärzteschaft, Kliniken, Krankenkassen, Pflegeeinrichtungen, Patientenorganisationen und sonstigen Partnern aus Politik, Wirtschaft und dem öffentlichen Leben.

Fragen und Anregungen zu Themen und Interviewpartnern bitte an die Redaktion:

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Aktuell zum Thema:

Einheitliche, Sektorengleiche Vergütung (ESV)

Eine gesundheitspolitische Diskussion bezüglich der Verzahnung der ambulanten und der stationären Versorgung.

Seit zwanzig Jahren gibt es eine gesundheitspolitische Diskussion bezüglich der Verzahnung der ambulanten und der stationären Versorgung. Die jetzige Vergütungsstruktur wird als häufigster Grund genannt, warum sie noch nicht umgesetzt ist. Die Lösung soll die Einheitliche Sektorale Vergütung (ESV) sein.

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Fotolia_200146313_170x113px.gifVersorgungssicherungsfonds

Wie bekommt man ein Projekt unterstützt und wie groß ist die Nachhaltigkeit?

Es gibt viele Ideen, die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu stärken und noch besser auf die Bedarfe der Patientinnen und Patienten abzustimmen, um die Patientenversorgung zu verbessern: zwischen den unterschiedlichen Fachdisziplinen, Organisationen und Einrichtungen des Gesundheitswesens und zwischen dessen Versorgungsbereichen, von der Prävention über die ambulante und stationäre Versorgung bis in angrenzende Versorgungsbereiche wie die Pflege oder Rehabilitation hinein. Doch häufig scheitern sie an der Finanzierbarkeit.

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Abbildung VersorgungsverbesserungsgesetzVersorgungsverbesserungsgesetz

Wirklich besser, weil jetzt alle mitspielen dürfen?

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege schiebt der Bund viele Neuregelungen im Bereich Gesundheit und Pflege an. So soll jeder Versicherte einen Anspruch auf eine elektronische Patientenakte haben, es soll mehr Personal im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und in der Altenpflege und mehr Hebammen in Kliniken geben. Weiter ist vorgesehen die Gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren.

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Wie sicher ist die Sicherstellung?

Situation und Maßnahmen in der medizinischen Versorgung in Schleswig-Holstein

„Wie sicher ist die Sicherstellung?“, so lautete das Thema des letzten Herbstsymposiums des FKQS-SH.

Am 21. Dezember trat die Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA in Kraft. Der § 48 regelt die Voraussetzungen für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte vertragsärztliche Versorgung. Weicht die Versorgungsstruktur wesentlich davon ab, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages bei der Niederlassungsberatung oder bei der Durchführung von Sicherstellungsmaßnahmen auf die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung hinwirken…

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Telematikinfrastruktur

Online-Kommunikation per Datenautobahn im Gesundheitswesen

Zum 1. Januar 2016 ist das „Gesetz für sichere digitale Anwendungen im Gesundheitswesen“, das so genannte E-Health-Gesetz, in Kraft getreten. Ein wesentliches Ziel ist es, alle an der Patientenversorgung beteiligten Institutionen wie Apotheken, Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten, Zahnärzte sowie die Krankenkassen miteinander digital zu vernetzen…

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Entlassmanagement

Wie geht es nach dem Krankenhausaufenthalt weiter?

Die lückenlose Anschlussversorgung / Gleiche Regelungen wie Arztpraxen

Seit dem 1. Oktober 2017 ist der neue bundesweite Rahmenvertrag (§ 39 Absatz 1 a SGB V) in Kraft. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, für Patienten nach voll- oder teilstationärem Aufenthalt oder nach Erhalt stationsäquivalenter Leistungen ein Entlassmanagement zu organisieren. Dazu gehört, dass sie feststellen, welche ambulanten Leistungen unmittelbar nach der Klinikentlassung erforderlich sind und diese einleiten….

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Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Ambulante Versorgung außerhalb der Sprechzeiten

Der Begriff „Ärztlicher Bereitschaftsdienst“ bezeichnet zutreffend die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten außerhalb der Sprechzeiten im Bereich der ambulanten Versorgung. Nur:

  • wie ist die Wahrnehmung der tatsächlichen Versorgung?
  • Ist die Nummer 116 117 dem Laien bundesweit bekannt?
  • Stimmen die Vorstellungen des Laien über die Versorgung mit den Tatsachen überein und gibt es Änderungsbedarf?

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Beteiligung der Industrie beim Versorgungsmanagement

Welche Formen sind denkbar?

Kann oder sollte man überhaupt die Industrie bei Programmen zum Versorgungsmanagement im Sozialversicherungssystem beteiligen, auch wenn Industrie im Kern der Gewinnoptimierung verpflichtet ist?

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Gesundheitsangebote überfordern den Patienten!

Welche Aspekte der aktuellen Gesetzgebung helfen den Patienten weiter?

Nach drei vergeblichen parlamentarischen Anläufen in den vergangenen zehn Jahren hat der Bundestag am 18. Juni 2015 ein Präventionsgesetz beschlossen. Es soll „Volkskrankheiten“ wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Schwächen oder Adipositas eindämmen und Menschen bei einer gesunden Lebensweise mit genug Bewegung unterstützen. Gesundheitsförderung und Prävention sollen auf alle Lebensbereiche in die sogenannten „Lebenswelten“ ausgedehnt werden. Gesetzliche und private Krankenversicherung, auch die Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung sind eingebunden.

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Evaluation – weniger ist mehr!

Sinnvoll sein Handeln überprüfen – wie geht das?

Qualitätsmanagement sollte immer nach einfachen Grundprinzipien umgesetzt werden. Alle sollen die Intention verstehen. Und sei es nur mittels Bildern z. B. aus der Fabrikation/aus den Arbeitsabläufen. Evaluation sollte als Werkzeug so strukturiert sein, dass sie mit wenig Aufwand solche Ergebnisse überprüft und darstellt, die im Vorfeld durch vordefinierte Kriterien als Hypothese festgelegt wurden. Das Prinzip ist auch hier: „Weniger ist mehr“.

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alt + krank = abgeschoben!

Müssen wir unsere Versorgungskonzepte für alte und kranke Menschen überdenken?

Wir werden immer älter. Das ist individuell sehr schön, gesellschaftlich bereits eine Herausforderung. Alter ist oft – aber nicht zwingend – verbunden mit Krankheit. Die Kombination aus Alter und Krankheit ist nicht nur individuell unangenehm, sondern gesellschaftlich ein Sprengsatz. Viele Krankheiten werden mit unflexiblen Versorgungskonzepten mehr schlecht als recht behandelt.

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Genomanalyse und patientenindividuelle Medizin

Personalisierte Medizin – oder besser „individualisierte Pharmakotherapie“? Lässt sich die Arzneimittel-Therapie individuell auf jeden Patienten ausrichten?

Die individuelle Therapie – optimiert in Diagnose und Medikation: Ein alter Traum der leidenden Menschheit könnte Wirklichkeit werden, nachdem das menschliche Genom entschlüsselt wurde und immer mehr Zusammenhänge zwischen dem Erbgut und der Prädisposition für bestimmte Erkrankungen ans Licht kommen.

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„Telemedizin – eine unendliche Geschichte?“

Im Interview mit dem Präsidenten der Ärztekammer Schleswig-Holstein Dr. med. Franz Joseph Bartmann wird nicht nur die Abgrenzung der Begriffe Telematik und Telemedizin deutlich, sondern auch Fragen zur Akzeptanz der Telemedizin in der Ärzteschaft geklärt. Außerdem werden provokante Fragen aufgeworfen – und beantwortet.

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Priorisierung als Chance – Verbesserung der Qualität?

Der ehemalige Präsident der Bundesärztekammer Dr. Hoppe hat vor einiger Zeit eine offene Debatte über die Priorisierung im Gesundheitswesen gefordert und eine Diskussion in einer breiten Öffentlichkeit entfacht. Das unbegrenzte Leistungsversprechen der Politik könne angesichts begrenzter Ressourcen nicht erfüllt werden, sagte Hoppe bei der Eröffnungsveranstaltung des 112. Deutschen Ärztetages in Mainz.

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Selektivverträge in Schleswig-Holstein

Das Gesundheitssystem-Modernisierungs-Gesetz (GMG) war 2004 der Startschuss für die Integrierten Versorgung und somit der erste Schritt für den Wandel vom „Kollektivvertrag“ zum „Selektivvertrag“ im deutschen Gesundheitssystem. Mit den hausarztzentrierten Verträgen nach §73b SGB V hat dieser Wandel eine neue Qualität erhalten. Die sozialen Systeme werden derzeit auch in Schleswig-Holstein – im Sinn der Leistungsfähigkeit und Effektivität – den veränderten nationalen und internationalen Bedingungen angepasst und nachhaltig geändert.

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Gesundheitsfonds und Morbi-RSA – Auswirkungen für Schleswig-Holstein

Die Finanzierung der GKV wird ab dem 01.01.2009 durch die Einführung des Gesundheitsfonds und die morbiditätsorientierte Weiterentwicklung des Risiko- strukturausgleichs grundlegend reformiert und völlig neu gestaltet. Für den Morbi- RSA sieht das GKV-WSG eine Begrenzung auf bis zu 80 Krankheiten vor. Voraussichtlich werden dabei aber über 70 % der GKV-Ausgaben erfasst. Aufgreifkriterien sind: stationäre oder ambulante Diagnosen bzw. Arzneimittel-informationen.

Einheitlicher Beitragssatz, Zusatzbeiträge für die Versicherten, ausreichende Deckung der Behandlungskosten, Einfluss auf die Honorare – viele neue Fragen werden aufgeworfen.

Was bedeutet das speziell für Schleswig-Holstein? Gehört es zu den Gewinnern oder Verlierern?

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Möglichkeiten und Auswirkungen des §116b

Seit dem 1. April 2007 ist die neue Regelung zur Umsetzung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus nach § 116 b SGB V im Zuge des GKV-WSG in Kraft getreten. Schleswig-Holstein hat es sich als erstes Bundesland auf die Fahnen geschrieben diese Regelung umzusetzen und die schnell eingegangenen Anträge der Krankenhäuser zu bearbeiten. Die Beteiligtenrunde hat dann nach vielen Sitzungen am 06.11.2007 eine Anzahl von Anträgen nach § 116 b SGB V positiv beschieden.

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Zielvereinbarung in S-H und Rabattverträge

Die KV Schleswig-Holstein hat mit den Krankenkassen für das Jahr 2007 eine Zielvereinbarung zur Steuerung der Arzneiversorgung getroffen, die die Bonus-Malus-Regelung ablöst. Zur Realisierung von Einsparpotenzialen wurden für definierte Verordnungsbereiche so genannte Leitsubstanzen vereinbart. Darüber hinaus wurden jeweils zwei Zielwerte vereinbart. Diese Regelung beinhaltet viele Veränderungen, die auf alle Beteiligten zukommen – und die teilweise noch zu Unsicherheiten führen.

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