Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Ambulante Versorgung außerhalb der Sprechzeiten

Der Begriff „Ärztlicher Bereitschaftsdienst“ bezeichnet zutreffend die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten außerhalb der Sprechzeiten im Bereich der ambulanten Versorgung. Nur:

  • wie ist die Wahrnehmung der tatsächlichen Versorgung?
  • Ist die Nummer 116 117 dem Laien bundesweit bekannt?
  • Stimmen die Vorstellungen des Laien über die Versorgung mit den Tatsachen überein und gibt es Änderungsbedarf?

Die Interviews

Zu diesem Thema stehen Ihnen folgende Interviews zur Verfügung:

Karin Agor
Vertragsreferentin des Referates Krankenversicherung in der Knappschaft für den Bereich Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern

vom 26.10.2017

Talk about mit Karin Agor.pdf

Thomas Haeger
Bevollmächtigter des Vorstandes der AOK NORDWEST und Landesdirektor der AOK NORDWEST für Schleswig-Holstein

vom 01.11.2017

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Jürgen Langemeyer
Vorsitzender Schlaganfall-Ring Schleswig-Holstein e.V.

vom 14.12.2017

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Anette Langner
Vorstand Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

vom 22.02.2018

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Dr. Jens Lassen
Arzt in einer Hausarztpraxis in Leck, Nordfriesland, 2. stellv. Vorsitzender des Hausärzteverbandes Schleswig-Holstein

vom 05.04.2018

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Ulrike Wortmann
BARMER, Landesbereich Schleswig-Holstein

vom 19.01.2018

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Editorial zum Talk about „Ärztlicher Bereitschaftsdienst“

von Prof. Dr. Walter Ried, Universität Greifswald, vom 27.11.2017

Als die Redaktion das Thema vor einem Jahr aufgriff, konnte sie noch nicht ahnen, welche Beschleunigung die Diskussion zu diesem Thema erfahren würde. Wir stellen der Interviewreihe ein Editorial von Prof. Walter Ried von der Universität Greifswald voran, der den ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in das System der medizinischen Notfallversorgung in Deutschland einordnet. Prof. Ried beleuchtet darin auch insbesondere die alternative Inanspruchnahme der Notfallambulanzen der Krankenhäuser. Das trägt hoffentlich zum Verständnis des ÄBD und seiner Einordnung bei, denn es ist schwierig, bei den mannigfaltigen theoretischen und praktischen Wegen der Versicherten/Patienten den Fokus zu behalten.

Ein Mensch, der unter akuten gesundheitlichen Beschwerden leidet, deren Abklärung und Behandlung keinen Aufschub zu dulden scheinen, ist ein Fall für die medizinische Notfallversorgung. Dabei hängt es von der Art des Notfalls ab, welche Versorgung tatsächlich benötigt wird. Im Falle einer lebensbedrohlichen Erkrankung muss die Versorgung möglichst zeitnah beginnen, was in der Regel der Rettungsdienst übernehmen wird, und dann zeitnah in einem geeigneten Krankenhaus fortgesetzt werden. Bei weniger kritischen Fällen kann eine stationäre Behandlung immer noch angezeigt sein; vielfach wird jedoch eine ambulante Versorgung ausreichen.

Editorial von Prof. Dr. Walter Ried.pdf