Gesundheitsfonds und Morbi-RSA – Auswirkungen für Schleswig-Holstein
Die Finanzierung der GKV wird ab dem 01.01.2009 durch die Einführung des Gesundheitsfonds und die morbiditätsorientierte Weiterentwicklung des Risiko- strukturausgleichs grundlegend reformiert und völlig neu gestaltet. Für den Morbi- RSA sieht das GKV-WSG eine Begrenzung auf bis zu 80 Krankheiten vor. Voraussichtlich werden dabei aber über 70 % der GKV-Ausgaben erfasst. Aufgreifkriterien sind: stationäre oder ambulante Diagnosen bzw. Arzneimittel-informationen.
Einheitlicher Beitragssatz, Zusatzbeiträge für die Versicherten, ausreichende Deckung der Behandlungskosten, Einfluss auf die Honorare – viele neue Fragen werden aufgeworfen.
Was bedeutet das speziell für Schleswig-Holstein? Gehört es zu den Gewinnern oder Verlierern?
Die Interviews
Zu diesem Thema stehen unseren Mitgliedern und Abonnenten folgende Interviews zur Verfügung:
Dr. Klaus Bittmann
Vorstand der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein
Dr. Thomas Drabinski
Institutsleitung Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA)
Professor Günther Jansen
Vorsitzender des Patientenombudsvereins Schleswig-Holstein
Dr. rer. pol. Dirk Janssen
Stellvertretender Vorstand und Leiter Geschäftsbereich Versorgungsmanagement des BKK – Landesverband Nord.
Cord-Eric Lubinski
Leiter DAK Vertragsgebiet Schleswig-Holstein