Zielvereinbarung in S-H und Rabattverträge
Die KV Schleswig-Holstein hat mit den Krankenkassen für das Jahr 2007 eine Zielvereinbarung zur Steuerung der Arzneiversorgung getroffen, die die Bonus-Malus-Regelung ablöst. Zur Realisierung von Einsparpotenzialen wurden für definierte Verordnungsbereiche so genannte Leitsubstanzen vereinbart. Darüber hinaus wurden jeweils zwei Zielwerte vereinbart. Diese Regelung beinhaltet viele Veränderungen, die auf alle Beteiligten zukommen – und die teilweise noch zu Unsicherheiten führen.
Zu diesem Thema stehen unseren Mitgliedern und Abonnenten folgende Interviews zur Verfügung:
Rudolf Facklam
Stellv. Leiter der VDAK Landesvertretung Schleswig Holstein
Lothar Flessau
Leiter Verordnungsmanagement der KV Schleswig Holstein
Dr. Thomas Friedrich
Geschäftsführer des Apothekerverbands Schleswig Holstein e.V.
Dr. Dieter Paffrath
Vorstandsvorsitzender der AOK Schleswig Holstein
Prof. Reinhard Schuster und Dr. Eva von Arnstedt
Biometrisches Zentrum Lübeck